Liebe Patienten,
die Praxis ist vorrübergehend wegen Krankheit geschlossen.



Podologie

Unterschied zwischen kosmetischer Fusspflege und medizinischer Fusspflege/ Podologie:

> kosmetische Fußpflege:

  • Ausbildung zwischen ein paar Tagen und mehreren Monaten
  • am Ausbildungsende gibt es ein Zertifikat
  • kosmetische Fusspflege kann ohne Erlaubnis ausgeübt werden
  • kosmetische Fusspflege ist die Ausübung der dekorativen / pflegerischen Maßnahmen am gesunden Fuss

> medizinische Fußpflege:

  • Ausbildung zwischen 2-4 Jahren an einer staatlich anerkannten Schule
  • die Ausbildung wird mit einem staatlich anerkannten Examen abgeschlossen
  • die Berufsbezeichnung Podologe/ med. Fusspfleger ist geschützt
  • die medizinische Fusspflege/ Podologie gehört zu den Gesundheitsfachberufen und damit zu den heilberuflichen Tätigkeiten
  • medizinische Fussbehandlung ist präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung am gesunden Fuss sowie von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigten Füssen

 

Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen (Podologengesetz - PodG)

Wer die Berufsbezeichnung "Podologin" oder "Podologe" führen will, bedarf der Erlaubnis. Die Bezeichnung "Medizinische Fußpflegerin" oder "Medizinischer Fußpfleger" darf nur von Personen mit einer Erlaubnis nach Satz 1 oder einer Berechtigung oder staatlichen Anerkennung nach § 10 Abs. 1 geführt werden. Den gesamten Gesetzestext finden Sie unter Podologengesetz.

Die Preise richten sich nach der GebüTh (Gebührenübersicht für Therapeuten).