Podologie
Unterschied zwischen kosmetischer Fusspflege und medizinischer Fusspflege/ Podologie:
> kosmetische Fußpflege:
- Ausbildung zwischen ein paar Tagen und mehreren Monaten
- am Ausbildungsende gibt es ein Zertifikat
- kosmetische Fusspflege kann ohne Erlaubnis ausgeübt werden
- kosmetische Fusspflege ist die Ausübung der dekorativen / pflegerischen Maßnahmen am gesunden Fuss
> medizinische Fußpflege:
- Ausbildung zwischen 2-4 Jahren an einer staatlich anerkannten Schule
- die Ausbildung wird mit einem staatlich anerkannten Examen abgeschlossen
- die Berufsbezeichnung Podologe/ med. Fusspfleger ist geschützt
- die medizinische Fusspflege/ Podologie gehört zu den Gesundheitsfachberufen und damit zu den heilberuflichen Tätigkeiten
- medizinische Fussbehandlung ist präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung am gesunden Fuss sowie von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigten Füssen
Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen (Podologengesetz - PodG)
Wer die Berufsbezeichnung "Podologin" oder "Podologe" führen will, bedarf der Erlaubnis. Die Bezeichnung "Medizinische Fußpflegerin" oder "Medizinischer Fußpfleger" darf nur von Personen mit einer Erlaubnis nach Satz 1 oder einer Berechtigung oder staatlichen Anerkennung nach § 10 Abs. 1 geführt werden. Den gesamten Gesetzestext finden Sie unter Podologengesetz.
Die Preise richten sich nach der GebüTh (Gebührenübersicht für Therapeuten).